Alle von der Firma Park and Fly Held angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Firma Park and Fly Held. Mit der Buchung, spätestens mit dem Einfahren auf das Gelände der Firma Park and Fly Held erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den AGB, die im Internet oder auf einem Aushang im Büro oder an der Parkplatz-Einfahrt eingesehen werden können. Vertragsschluss Mit der Anfrage durch den Kunden und der darauffolgenden Bestätigung seitens der Park and Fly Held (persönlich oder telefonisch oder per E-Mail, spätestens jedoch mit dem Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf deren Betriebsgelände), kommt zwischen der Firma Park and Fly Held und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zu Stande.

Vertragsgegenstand, Leistung
Der Vertragsgegenstand beinhaltet ausschließlich die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge auf dem Betriebsgelände der Firma Park and Fly Held, das lediglich umzäunt, jedoch unbewacht und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützt ist. Weder Bewachung noch Verwahrung sind geschuldet; es wird keine Obhut oder Fürsorgepflicht für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände übernommen. Der Transport der Insassen des Kundenfahrzeugs und deren Gepäck vom Parkplatz zum jeweiligen Abflugterminal am Flughafen München ist im Preis für den Stellplatz enthalten. Dies erfolgt in der Regel in Form eines Sammeltransportes. Dabei ist mit einer Wartezeit von maximal 30 Minuten zu rechnen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Der Kunde hat die jeweiligen Ankunft - und Abflugzeiten bei der Buchung verbindlich mitzuteilen und danach eventuelle Änderungen rechtzeitig bekannt zu geben. Für eine vom Kunden verursachte Leerfahrt hat er pro Fahrt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 15,00 zu erbringen. Es ist Sache des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass der mit der Firma Park and Fly Held vereinbarte Termin für den Transport zum Flughafen mindestens 150 Minuten vor dem Abflug liegt. Nicht Vertragsgegenstand ist die rechtzeitige Ankunft des Kunden am Flughafen München. Die Firma Park and Fly Held übernimmt insoweit keine Haftung für eine verspätete Ankunft des Kunden am Flughafen, es sei denn, es liegt Seitens der Firma Park and Fly Held eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, welches vom Kunden nachzuweisen ist.

Datenschutz
Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Daten erfolgt die Behandlung entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz. Gegründet er sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehungen elektronisch bearbeitet und gespeichert werden. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte folgt nicht.

Verhalten auf dem Betriebsgelände
Das Befahren des Betriebsgeländes ist nur Personen gestattet, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind und für deren Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach der Straßenverkehrsordnung bis zum Erlass des Betriebsgeländes besteht. Das Fahrzeug des Kunden wird durch die Mitarbeiter der Firma Park and Fly Held eingeparkt .Der Fahrzeugschlüssel muss bei Ankunft der Firma Park and Fly Held ausgehändigt werden. Das Abholen des Fahrzeuges geschieht ausschließlich alleine durch den Kunden selbst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm (oder einem von ihm beauftragten Dritten) abgestellte Fahrzeug, schuldhaft oder nicht schuldhaft entstanden sind.

Haftung
Die Firma Park and Fly Held haftet für alle durch sie, Ihre Angestellten oder Erfüllungshilfen schuldhaft verursachten Schäden aufgrund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung - mit Ausnahme vorgenannter Fälle - für auf dem Betriebsgelände von Kunden verursachte Unfälle. Bei Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Elementarschäden sowie Immissionen Dritter ist die Firma Park and Fly Held von jeglicher Haftung frei. Ebenso wird keine Haftung übernommen von Schäden, die auf dem Betriebsgelände oder im Verlauf des durchgeführten Transportes zum oder vom Flughafen an Gepäckstücken des Kunden von diesem selbst verschuldet oder nicht selbst verschuldet, auftreten. Ein eventueller Ersatzanspruch des Kunden entfällt, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes an die Firma Park and Fly Held meldet. Bei Hilfemaßnahmen wie z.B. Fremdstarten eines Pkw`s oder lösen einer Handbremse usw. übernehmen wir für Folgeschäden keine Haftung.

Entgelt und Bezahlung
Der Mietvertrag beginnt mit dem Einfahren auf das Betriebsgelände und endet mit dessen Verlassen. Die Parkgebühren ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste, die im Internet oder im Büro eingesehen werden kann, und werden pro angefangene 24-Stunden berechnet. Die Zahlung der Parkgebühr ist am Ankunftstag in Bar zu entrichten. Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietzeit (gleich aus welchen Gründen) wird mit jeweils gesondert geltenden Gebühren abgerechnet, die entsprechende Preisliste kann ebenfalls im Internet oder im Büro eingesehen werden.
Bei vorzeitiger Rückkehr des Mieters besteht kein Anspruch auf Mietrückerstattung.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein sollten oder werden würden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.